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   VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18   

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https://dejure.org/2019,13154
VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18 (https://dejure.org/2019,13154)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2 K 932/18 (https://dejure.org/2019,13154)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2 K 932/18 (https://dejure.org/2019,13154)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.06.2014 - 1 BvR 980/13

    Protestveranstaltung auf einem Friedhof kann von der Versammlungsfreiheit

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob § 118 OWiG überhaupt ein Verhalten sanktionieren kann, welches dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit unterfällt oder ob die Vorschrift sonst verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (ebenso offen gelassen: BVerfG Beschl. v. 20. Juni 2014, 1 BvR 980/13, Rn. 26, juris).

    Die öffentliche Ordnung erfasst die ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebietes angesehen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Juni 2014, 1 BvR 980/13, Rn. 25, juris).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    b) Die Auflage Nr. 1.10 des Bescheids hat auch die Rechte der Klägerin zu 1. aus Art. 8 Abs. 1 GG, Art. 23 Abs. 1 SächsVerf verletzt (vgl. zum Erfordernis der Rechtsverletzung im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage: BVerwG, Urt. v. 23. März 1982, 1 C 157.79, BVerwGE 65, 167-174, Rn. 26, zit. nach juris).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    Dabei kann in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen werden, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (BVerwG, Urt. v. 25. Juni 2008, 6 C 21/07, BVerwGE 131, 216-234, Rn. 13 [zit. nach juris]).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2015 - 2 Ss OWi 163/15

    Strafbarkeit der Teilnahme an einem Fanmarsch durch die Innenstadt, bei dem

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    Die von der Beklagten mit der Auflage Nr. 1.10 untersagte symbolhafte Geste bringt weder ein Gewaltpotential zum Ausdruck (vgl. hierzu: OLG Oldenburg, Beschl. vom 16. September 2015, 2 Ss [OWi] 163/15, Rn. 20, juris) noch berührt sie das Schamgefühl in besonderer Weise (hierzu: VG Leipzig, Beschl. v. 6. Juni 2014, 1 L 398/14, Rn. 15, juris).
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1102

    "Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten werden

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    bb) Soweit in Einzelfällen eine Klagebefugnis von Versammlungsteilnehmern angenommen wird (vgl. Peters in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2015, S. 311; BayVGH, Urt. v. 8. März 2010, 10 B 09.1102, Rn. 24, juris), betrifft dies nur Fälle, in denen der Einzelne in individueller und besonderer Weise aus der Masse der Versammlungsteilnehmer herausragt, die versammlungsrechtliche Auflage spezifisch in diese Position eingreift und den Teilnehmer dadurch in seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf) beschränkt.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 20.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    Maßgebend ist dabei, ob die kurzfristige, eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ausschließende Erledigung sich aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013, 8 C 20.12, Rn. 23, juris).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    Als Inhaltsadressatin des an den Versammlungsleiter, Herrn D., zugestellten Bescheides ist sie klagebefugt (vgl. zur Klagebefugnis des Adressaten einer belastenden Anordnung: BVerwG, Urt. v. 15. März 1988, 1 A 23.85, BVerwGE 79, 110-118, Rn. 20, zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2016 - 15 B 1525/16

    NPD-Demo am Silvesterabend in Köln bleibt verboten

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    Aus dem danach bestehenden hohen Verletzungspotential von Pyrotechnik (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30. Dezember 2016, 15 B 1525/16, Rn. 13, juris) und dem dynamischen Geschehen einer öffentlichen Versammlung - hier sogar in der mobilen Form eines Aufzuges - resultierte die erhebliche unmittelbare Gefahr für Leib und Leben sowohl für die Teilnehmer der Versammlung als auch für die Polizeibeamten, die zu deren Schutz abgestellt wurden, sowie unter Umständen auch für unbeteiligte Dritte (vgl. VG Neustadt [Weinstraße], Beschl. v. 5. Oktober 2018, 5 L 1338/18.NW, Rn. 12, juris).
  • VG Neustadt, 05.10.2018 - 5 L 1338/18

    Demonstrationsauflagen in Kandel rechtens

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    Aus dem danach bestehenden hohen Verletzungspotential von Pyrotechnik (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30. Dezember 2016, 15 B 1525/16, Rn. 13, juris) und dem dynamischen Geschehen einer öffentlichen Versammlung - hier sogar in der mobilen Form eines Aufzuges - resultierte die erhebliche unmittelbare Gefahr für Leib und Leben sowohl für die Teilnehmer der Versammlung als auch für die Polizeibeamten, die zu deren Schutz abgestellt wurden, sowie unter Umständen auch für unbeteiligte Dritte (vgl. VG Neustadt [Weinstraße], Beschl. v. 5. Oktober 2018, 5 L 1338/18.NW, Rn. 12, juris).
  • VG Ansbach, 29.11.2017 - AN 4 K 16.02167

    Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen

    Auszug aus VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 932/18
    Schließlich ist der Beklagten zu folgen, dass eine Versammlung im Freien gegenüber einer Theateraufführung ein eher unkontrolliertes und unkontrollierbares Geschehen darstellt und überwachendes Feuerwehrpersonal nicht in gleicher Weise wie in einem Theater zur Verfügung steht (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 29. November 2017, AN 4 K 16.02167, Rn. 77, juris).
  • VG Leipzig, 06.06.2014 - 1 L 398/14
  • RG, 03.06.1889 - 1156/89

    Kann in dem Inhalte öffentlich verbreiteter Druckschriften der Thatbestand der

  • VG Augsburg, 18.10.2019 - Au 8 S 19.1737

    Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen

    Entgegen der Auffassung des VG Chemnitz (U.v. 20.3.2019 - 2 K 932/18) stellt es eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar, die Flagge der Europäischen Union als Fußabtreter zu benutzen.
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